Naturparkverein kann von Bußgeldern profitieren

Foto: NPHS/S. Fuhrmann

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Der Naturpark Holsteinische Schweiz e.V. wird jetzt in der Bußgeldliste geführt. Ein Eintrag in eine Liste? Das klingt erst einmal negativ – in diesem Fall kann er aber sehr von Nutzen sein. Jedes Jahr können gemeinnützige Vereine von den mehr als über 1.000.000  € Bußgeldzuweisungen aus Strafverfahren profitieren – wenn sie den Gerichten und Staatsanwaltschaften bekannt sind. Deshalb ist eine Registrierung in der Bußgeldliste durch das Oberlandesgericht sehr hilfreich, um über diesen Weg an Mittel zu gelangen. Der Naturpark Holsteinische Schweiz e.V. erfüllt mit seinem Aufgabenportfolio alle Voraussetzungen, um berücksichtigt zu werden. Denn er setzt sich für die Wertschätzung der Natur ein und kümmert sich u.a. um Umweltbildung und Naturvermittlung. Mit dem Eintrag in die Liste können Staatsanwälte und Richter sicher sein, dass der Naturparkverein mit dem Geld Gutes tun wird. Das freut vielleicht auch die zum Bußgeld Verpflichteten.

 

Ein Beitrag von Naturpark Holsteinische Schweiz

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