Entwürfe der NATURA 2000-Managementpläne für das FFH-Gebiet Seilershofer Buchheide und das EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung (nur Anteil im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land) liegen zur Einsicht aus

Für das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Gebiet Seilershofer Buchheide und das EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung (nur Anteil im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land) im Norden der Landkreise Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin liegen jetzt die Managementpläne im Entwurf vor.

Die Bürogemeinschaft Luftbild Brandenburg wurde vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplanes mit integrierter NATURA 2000-Management­planung für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land beauftragt.

Das FFH-Gebiet Seilershofer Buchheide im Norden des Landkreises Oberhavel hat eine Größe von 971 ha.  Das ausgedehnte Waldgebiet mit sehr hohem Laubwaldanteil liegt zwischen Seilershof, Dannenwalde, Blumenow, Ringsleben, Neulüdersdorf und Wentow beiderseits der Bundesstraße 96 und wird im Westen von der Bahnlinie Berlin–Stralsund gequert. Der westliche Teil befindet sich im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, der größere östliche Teil einschließlich des Großen Wentowsees im Naturpark Uckermärkische Seen. Die Seilershofer Buchheide hat überregional Bedeutung für den Erhalt von alten Buchenwäldern, für deren Schutz Brandenburg eine besondere Verantwortung obliegt. Der Norden Brandenburgs gehört zum Hauptverbreitungsgebiet der Rotbuche in Europa. Buchenwälder kommen in Deutschland nur noch auf 5% der Waldfläche vor. Die Seilershofer Buchheide ist zwischen dem Stechlinseegebiet und der Uckermark ein wichtiges Verbindungsglied im Europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000.

Das EU-Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung umfasst insgesamt mit seinen 4 unterschiedlich strukturierten Teilgebieten eine Fläche von 44.419 ha und erstreckt sich von West nach Ost über die Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Barnim.

Die zwei Teilgebiete bei Gransee und Löwenberg überschneiden sich mit dem Naturpark Stechlin-Ruppiner Land. Die innerhalb des Naturparks gelegenen Teilflächen von 3.464 ha, die in der vorliegenden Planung besprochen werden, befinden sich im Norden des Landkreises Oberhavel und reichen im Bereich Seebeck – Strubensee bis in den Landkreis Ostprignitz- Ruppin. Im Schutzgebietsnetz NATURA 2000 sind die beiden Teilgebiete von besonderer Bedeutung hinsichtlich der Arten Fischadler, Seeadler und Schreiadler, die auch in den beiden zu betrachtenden Teilflächen mit Revieren vertreten sind. In den Lebensräumen des Schreiadlers kommen zudem Kranich und Schwarzstorch vor. Als typische Laub- und Mischwaldarten sind Mittelspecht und Wespenbussard vertreten. Weiterhin werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen als Brut- und Nahrungshabitate einer Vielzahl von Vogelarten genutzt, darunter Weißstorch, Kiebitz, Ortolan und Rebhuhn. Im Frühjahr und Herbst werden die Flächen von Gänsen, Kranichen und anderen Zugvögel als Rast- bzw. Nahrungsplatz aufgesucht.

In den vergangenen anderthalb Jahren sind zahlreiche bilaterale Abstimmungsgespräche mit vielen Akteuren in den Gebieten geführt worden. In wichtigen Fragen konnte bereits Übereinstimmung erzielt werden bzw. wurden Anregungen in den Plan aufgenommen.“ berichtet Dr. Mario Schrumpf, Leiter der Naturparkverwaltung.

Am 24.09.2013, 9.00 Uhr werden in der Regionalwerkstatt Stechlin in Menz die o.g. Entwürfe der Managementpläne in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt. Dort arbeiten wichtige Akteure aus der Region, wie z.B. der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel , das Amt Gransee und Gemeinden, die Fachämter des Landkreises Oberhavel und die Landesforstverwaltung mit.

Wer sich im Vorfeld für den Entwurf der Planung interessiert, kann diese ab 2. September 2013 bei der Naturparkverwaltung in Menz, Friedensplatz 9 einsehen. Ansprechpartnerin ist Frau Silke Oldorff (Tel. 033082/40717). Eine telefonische Anmeldung wäre gut, um für eventuelle Rückfragen persönlich zur Verfügung zu stehen.

Bedenken und Anregungen sind bis zum 3.10.2013 schriftlich an die Naturparkverwaltung zu richten. Sie werden von der Naturparkverwaltung geprüft und in die Abwägung bei der Erstellung der Managementpläne einbezogen.

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