„Geburtstag“ – Bundesnaturschutzgesetz wird 40

Blühende Landschaft © VDN/Thalhäuser

Blühende Landschaft © VDN/Thalhäuser

Vor 40 Jahren wurde von der damaligen Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz brachte entscheidende Neuerungen wie zum Beispiel planerische Instrumente für einen vorsorgenden Naturschutz, die Vorgaben für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung der Verbände, die schließlich im Jahr 2002 das Verbandsklagerecht erhielten. Darüber hinaus mussten die Naturschutzgesetze der Bundesländer angepasst werden. Umfangreiche Novellierungen und die Umsetzung europäischer Vorgaben haben aus dem Gesetz ein umfassendes Rechtssystem gemacht, das auch international beispielgebend gewirkt hat. Das Völker- und Europarecht bleibt dabei weiter ein Motor der Rechtsentwicklung.

Copyright - BMUB/Thomas Ebbe

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Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth würdigte das Gesetz auf einer Festveranstaltung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz, des Deutschen Naturschutzrings und des Deutschen Rats für Landespflege in Berlin als bedeutendes Instrument zum Schutz der Natur.

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