„Geburtstag“ – Bundesnaturschutzgesetz wird 40
Vor 40 Jahren wurde von der damaligen Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz brachte entscheidende Neuerungen wie zum Beispiel planerische Instrumente für einen vorsorgenden Naturschutz, die Vorgaben für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung der Verbände, die schließlich im Jahr 2002 das Verbandsklagerecht erhielten. Darüber hinaus mussten die Naturschutzgesetze der Bundesländer angepasst werden. Umfangreiche Novellierungen und die Umsetzung europäischer Vorgaben haben aus dem Gesetz ein umfassendes Rechtssystem gemacht, das auch international beispielgebend gewirkt hat. Das Völker- und Europarecht bleibt dabei weiter ein Motor der Rechtsentwicklung.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth würdigte das Gesetz auf einer Festveranstaltung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz, des Deutschen Naturschutzrings und des Deutschen Rats für Landespflege in Berlin als bedeutendes Instrument zum Schutz der Natur.
>> Hier können Sie die Pressemitteilung anschauen
>> Hier finden Sie weitere Informationen zum Naturschutz und den gesetzlichen Grundlagen unter
Ein Beitrag von Verband Deutscher Naturparke
Verband Deutscher Naturparke
Holbeinstraße 12
53175 Bonn
Telefon
- 0228 921286-0
Faxnummer
- 0228 921286-9