Biberreviere im Barnim belegt

Biberschnitt bei Dannewitz

Unübersehbar: Bei Danewitz hat sich der Biber angesiedelt. Er fällt Bäume, um sich von Rinde und Zweigen zu ernähren. Um Feuchtigkeitsschäden in der nahen Wohnsiedlung zu verhindern, wird der Wasserstand des Sees vom Bodenverband ständig reguliert. © Rudi Meitner

Die Lebensstätten für Biber im Barnim sind vergeben. Wie Andreas Krone, Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ (WBV), sagt, entstehen Schäden vor allem durch den Nachwuchs der Nagetiere, der auf der Suche nach neuen Revieren ist. Im Barnim gibt es für den Biber acht Tabuzonen.

Andreas Krone kennt den Biber und seine Aktivitäten gleich aus mehreren Blickwinkeln. Zum einen als Geschäftsführer des WBV, zum anderen als Vorstandsmitglied des Fördervereins Naturpark Barnim. In der jüngsten Kuratoriumssitzung des Naturparks berichtete er über Aktivitäten des Nagers im Barnim.

Gab es am Anfang dieses Jahrhunderts nur noch Restpopulationen des Bibers an der Elbe, so habe die Naturwacht 2013/14 im Bereich des Naturparks Barnim 36 besetzte Reviere mit 19 Familien mit Jungtieren gezählt. Die Ausbreitung spiegele sich nicht zuletzt auch in den Kosten wider, die der Verband für die Beseitigung von Schäden aufbringen musste. Waren dies im Jahr 2008 rund 3000 Euro, so betrug die Summe 2014 bereits 42.500 Euro. Biber verursachen Gewässeraufstau, Fraßschäden an Gehölzen, auch Obstbäumen, und Wühlschäden.

„Inzwischen ist eine gewisse Sättigung erreicht. Es gibt wenig neue Biberburgen“, beschreibt Andreas Krone die aktuelle Situation. Konflikte sind dennoch nicht ausgeschlossen. Die „guten Reviere“ im Barnim sind alle besetzt. Die Jungtiere weichen daher in ungeeignetere Bereiche aus, die den Tieren auf Dauer nicht genug Futter bieten, und versuchen, sich dort anzusiedeln.

Im Barnim wurden in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde als Gegenmaßnahmen acht Tabu-Zonen festgelegt, in denen der Bau von Biberdämmen unterbunden bzw. nur bis zu einem bestimmten Grad zugelassen wird. Dies betreffe Bereiche, bei denen beispielsweise bei einem Dammbruch durch die zurückgestauten großen Wassermengen überörtliche Überflutungen drohen oder Ansiedlungen permanent Feuchtigkeitsschäden ausgesetzt sind. Teilweise sei der Bodenverband in diesen Bereichen dort in Abstimmung mit der Behörde wöchentlich im Einsatz.

Die Tabuzonen sind:

Ablauf des neuen Grabens des Grimmnitzsees in niederschlagsreichen Zeiten und der Nettelgraben (Ablauf des Parsteiner Sees mit Gefährdung der Ortslage Brodowien); der Lichterfelder Hauptgraben in Finow (Gefährdung von Kleingartenanlage) und die Schwärze unterhalb des Forstbotanischen Gartens in Eberswalde (Überflutungsgefahr des Marktplatzes mit Paul-Wunderlich-Haus); der Leuenberger Wiesengraben bei Spechthausen und ein Graben in Niederfinow am Dammfuß des Finowkanals; das Fließgewässer Moore bei Eberswalde und der Dewinsee bei Danewitz. In den beiden letzten Bereichen seien durch Maßnahmen, die den Wasserstand regulieren, Lösungen gefunden worden, die Schäden in den Häusern der Siedlungen verhindern, den Verbleib des Bibers in seinem Revier dennoch ermöglichen. Dies kann durch den Einbau von Schwellen, aber auch durch speziell verlegte Ableitungen erreicht werden. Der Verband habe hierfür eine Technik erprobt, die die Oberflächenströmung unterbinde, an der sich der Biber orientiere.

Anliegern, die außerhalb dieser Tabuzonen Probleme mit Bibern haben, empfiehlt Andreas Krone, die Tiere schon bei ersten Ansiedlungsversuchen zu vergrämen. Sowie bemerkt werde, dass ein Biber mit dem Dammbau beginnt, sollten die ersten Äste sofort entfernt werden, und zwar täglich. Das Tier merke dadurch, dass seine Ansiedlung nicht erfolgreich ist und werde weiter ziehen. Ist erst einmal eine lebenswichtige Biberburg entstanden, sei diese geschützt. Das in Deutschland verbotene Aufstellen von Schlagfallen oder auch der Abschuss durch Jäger zeige ungleich schlechtere Ergebnisse als die Vergrämung, da sich sofort neue Tiere ansiedeln.

Ein Beitrag von Naturpark Barnim

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