„Wildes Campen“ – schon mal darüber nachgedacht?

Foto: VDN/anni

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Diese Frage richtet sich vor allem an Grundeigentümer in Schleswig-Holstein, deren Flächen sich in der Natur aber außerhalb von Naturschutzgebieten und abseits von Zelt- und Campingplätzen befinden. Es wird im Rahmen der Kampagne „Wildes Schleswig-Holstein“ der Stiftung Naturschutz auch für die nächste Saison nach Übernachtungsplätzen für nicht-motorisierte Wanderer gesucht, die dort für eine Nacht zelten dürfen. Die Stiftung hat mit eigenen Flächen schon gute Erfahrungen gesammelt und wäre auch privaten Grundeigentümern dankbar, wenn sie sich an der Aktion beteiligen. Die Bereitsteller von Flächen können sich für weitere Infos bei der Stiftung Naturschutz melden (post@wildes-sh.de) und sich ggf. registrieren lassen, so dass ihre Fläche über die Internetseite (www.wildes-sh.de/natur-erleben/uebernachtungsplaetze/) veröffentlicht wird. Die Stiftung stellt ggf. auch Hinweisschilder mit Verhaltensregeln zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 2 LNatSchG. Probieren Sie es einfach einmal aus. Das Angebot kann jederzeit durch Sie zurückgezogen werden.

 

Ein Beitrag von Naturpark Holsteinische Schweiz

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