Auswirkung der Forstverwaltungsreform auf den Naturpark Schönbuch

In der Landesforstverwaltung von Baden-Württemberg wird sich ab Jahresbeginn 2020 einiges ändern. Um kartellrechtliche Probleme in Zukunft ausschließen zu können, wird die bisher einheitliche Betreuung von Staats-, Kommunal- und Privatwald zukünftig getrennt. Auch der Naturpark ist durch die Reform der Forstverwaltung betroffen.

Die Trägerschaft des Naturparks Schönbuch wurde bisher vom Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen (Abteilung Forstdirektion) ausgeübt. Infolge der Forstreform wird nun ab 01.01.2020 der Naturpark organisatorisch vom Regierungspräsidium Tübingen an das Regierungspräsidium Freiburg wechseln. Räumlich gesehen wird sich für die Naturparkgeschäftsstelle jedoch nichts ändern. Sie finden uns weiterhin im Erdgeschoss des Abtsbaus im Schloss Bebenhausen. Am Standort Bebenhausen wird zudem zukünftig die Zentrale der neu gegründeten Anstalt Öffentlichen Rechts ForstBW sein. Mit dem Wechsel zur Abteilung Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg wechselt auch der Vorsitz der Naturparkleitung. Der langjährige Vorsitzende Martin Strittmatter, bisher Abteilungspräsident der Forstdirektion Tübingen, übergibt den Naturparkvorsitz an Frau Dr. Anja Peck, Abteilungspräsidentin der Forstdirektion Freiburg.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.01.2020 erreichen Sie uns unter neuen Kontaktdaten. Aktuelle Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit auf unserer Homepage www.naturpark-schoenbuch.de veröffentlich werden.

 

Ein Beitrag von Naturpark Schönbuch

Naturpark Schönbuch

Schönbuchstraße 4
72074 Tübingen

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