Ein Trockenrasen ist kein Kompostplatz!

NP SRL/Silke Oldorff

 

„Gartenabfälle in den Wald zu bringen, ist doch o.k., es handelt sich ja um natürlich abbaubares Material!“  Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und das aus gutem Grund verboten!. Äste, Gras und Laub gelten als Abfall und dürfen nicht in die Natur gekippt werden.

Aber was ist denn nun so schädlich daran?
Am Beispiel Trockenrasen Dagow, ein geschütztes Biotop in der Gemeinde Stechlin, kann man die Problematik gut erklären: Mit den Schnittabfällen landen viele Nährstoffe auf den Trockenrasen. Es bildet sich eine Humusschicht. Dadurch siedeln sich stickstoffliebende Pflanzen, wie Brennnessel oder Brombeersträucher an und verdrängen die konkurrenzschwachen, speziell an nährstoffarme Verhältnisse angepassten, geschützten Arten, wie z.B. Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) und Blauschillergras (Koeleria glauca). Wo sich Gras- und Strauchschnitt türmen, ersticken die unterliegenden Pflanzen. Die verrottenden Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser.
Gartenabfälle können außerdem Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von standortfremden oder nichtheimischen Pflanzen enthalten. Diese Pflanzen, die sogenannten Neophyten, können zu einem echten Problem in der heimischen Natur werden. Manche sind so konkurrenzstark (invasiv), dass sie alle anderen Pflanzen verdrängen und sich massiv ausbreiten. Bekannte Beispiele für die Gemeinde Stechlin sind der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und der Wunderlauch (Allium paradoxum). Letzterer breitet sich stark am Stechlin entlang des Weges von Neuglobsow zur „Limnologie“ aus.

NP SRL/Silke Oldorff

Am 7. November wurde durch das Amt Gransee und Gemeinden die illegale Entsorgung von Schnittgut auf dem Trockenrasen in Dagow durch ein deutliches Zeichen beendet. Die vorhandenen Schnittguthaufen wurden aufgeladen, gehäckselt und abgefahren. Gemeinsam achteten Mitarbeiter*innen des Amtswirtschaftshofes und der Naturparkverwaltung beim Umsetzen der Haufen darauf, dass keine Kleinsäuger zu Schaden kommen. Ein Hinweisschild klärt in Zukunft darüber auf, dass das Abladen von Gartenabfällen verboten ist und mit einem Bußgeld belegt werden kann.

NP SRL/Silke Oldorff

 

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