Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Teilen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge
In der Gemeinde Kirchhundem, Kreis Olpe, ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Ebenso ist im Kreis Siegen-Wittgenstein der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest amtlich bestätigt.
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz das betroffene Gebiet neu abgegrenzt: Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone II“. Siehe auch dazu die Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Des Weiteren wird diese „Sperrzone II“ von einer „Sperrzone I“ als Pufferzone umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende „Sperrzone I“ ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Hier gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen verschiedene Regelungen. Hier die Interaktive Karte
Die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und Hochsauerlandkreis kommunizieren auf deren Websites die Allgemeinverfügungen neben weiteren Informationen und relevanten Kontaktdaten:
Nach derzeitigem Stand darf der Wald betreten werden für Spaziergänge (auch mit Hund) oder Wanderungen. Bitte beachten Sie, auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben, damit die Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern. Beim Mitführen von Hunden, sind diese an der Leine zu führen. Sind Sie in einer Gruppe unterwegs, wird anlehnend an die Regelungen im Hochsauerlandkreis eine Gruppengröße von maximal zehn bis 15 Personen empfohlen.
Jeder Einzelne kann wirksame Maßnahmen treffen: Der außerordentlich lange ansteckungsfähige Erreger kann auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!
Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt (Kontakte aus den drei Kreisen siehe vorstehend).
Darüber hinaus haben die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein zwischenzeitlich mit der Errichtung von Zaunanlagen begonnen. Die Zäune sind eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der ASP und sollen die Konzentration von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone II weiter verstärken. Für Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden an möglichen Wegquerungen Tore oder Überfahrrampen installiert.
Weitere Informationen zur ASP finden sich auf folgenden Internetseiten:
- a) Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- b) Landesamt für Verbaucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Leider ist aufgrund der Afrikanischen Schweinepest die Wisent-Wildnis überübergehend geschlossen. Bitte planen Sie dies bei touristischen Aktivitäten ein. Auch hier ein Danke für das Verständnis.
Hintergrund
Für die aktuell ausgebrochene Afrikanische Schweinepest stammt der Erreger aus der italienischen Region Kalabrien. Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Mehr unter


