Naturparkerweiterung geht in die nächste Runde
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung geht das förmliche Verfahren zur Erweiterung des Naturparks „Am Stettiner Haff“ in die nächste Runde. Der Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung des Naturparks „Am Stettiner Haff“ inklusive der Karten können vom 10. Mai bis einschließlich 14. Juni 2016 .bei den Ämtern und den amtsfreien Städten im Naturparkgebiet eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegungen werden diese Ämter und amtsfreien Städte mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt geben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Unterlagen in folgenden Naturschutzbehörden während der Dienstzeiten einzusehen:
Landesamt für Umwelt Naturschutz und Geologie-
Naturparkstation Am Stettiner Haff,
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Natur
Dienststelle Ueckermünde
Landkreis Vorpommern-Greifswald
– Der Landrat –
Standort Anklam
Demminer Straße 71-74
17389 Anklam
und
Standort Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Damit gibt es für jeden die Möglichkeit bis 14 Tage nach Ende der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken zur geplanten Naturparkerweiterung vorzubringen.
Ein Beitrag von Naturpark Am Stettiner Haff
Naturpark Am Stettiner Haff
Am bhf 4,
17367 Eggesin
Telefon
- 0385 58864810
Faxnummer
- 0385 58864819
Email Adresse
Webseite