Ruhe für das Rotwild

Pressemitteilung des Landratsamts Tübingen – Abt. Forst

Im Schönbuch lebt eines der wenigen Rotwildvorkommen im Land. Für zahlreiche Naturliebhaber stellt das Rotwild insbesondere in der Brunft eine Attraktion dar. Das Landratsamt unternimmt viel, um das Rotwild im Naturpark Schönbuch zu erhalten.

Der Winter stellt für viele Wildtiere eine Notzeit dar. Vom Winterschlaf bis zum Vogelzug nach Süden hat sich die Tierwelt unterschiedliche Strategien ausgedacht, um diese Notzeit möglichst gut zu überstehen. Unser heimisches Rotwild erweist sich als wahre Energiesparkünstler. Voraussetzung ist, dass das Rotwild in den Wintermonaten besonders im Februar und März möglichst ohne Störungen leben kann. Wird das Wild nicht gestört, so bewegt es sich wenig, der Energiebedarf der Tiere sinkt deutlich ab. Von daher benötigen die Tiere nur wenig Nahrung, die im Spätwinter bzw. im zeitigen Frühjahr sehr knapp sein kann. Da die Anzahl des Rotwildes mit einem Bestand von ca. 350 Tieren für die durch das Gatter begrenzte Fläche sehr hoch ist, kommt der Ruhe für die Tiere in den Monaten Februar und März eine besondere Bedeutung zu. Das Rotwild kann mit Erholungssuchenden im Naturpark in der Regel gut umgehen, sofern sich die Waldbesucher auf den Wegen aufhalten. Bewegen sich die Waldbesucher abseits der Wege z.B. in den Einständen des Wildes, so werden diese als Gefahr wahrgenommen. Das Wild flüchtet panisch, der Energiebedarf schnellt in die Höhe und das Rotwild benötigt viel Futter, um die Energieverluste auszugleichen. Da aktuell sehr viel Rotwild im Schönbuch lebt, befürchtet die Abteilung Forst, neben der Störung der Tiere auch erhebliche Schäden am Wald, da das Rotwild in dieser Jahreszeit bei häufiger Beunruhigung anfängt die Rinde junger Bäume zu fressen. Die Ergebnisse jüngsten Waldinventur belegen diese Befürchtungen.

Das neue Jagd und Wildtiermanagementgesetz von Baden Württemberg erlaubt in diesen Fällen das Betreten des Waldes einzuschränken, um unnötige Störungen des Rotwildes zu vermeiden Der Staatsforstbetrieb, macht daher in diesem Jahr erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch und verfügt ab dem 08.02.2019 bis zum 31.03.2019 für das gesamte Rotwildgatter im Schönbuch ein Wegegebot für Waldbesucher, sowie die Pflicht Hunde an der Leine zu Führen. Die Abteilung Forst weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung sämtlicher ausgewiesener Rad- und Wanderwege, sowie die Nutzung befestigter Fahrwege natürlich weiterhin gestattet ist, so dass der Erholungsverkehr im Rotwildgebiet nicht nennenswert eingeschränkt wird. Die Abteilung Forst hofft somit die Beunruhigung des Wildes zu vermindern. Die Maßnahme wurde mit der Naturparkverwaltung abgestimmt. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Hier können Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamts Tübingen herunterladen.

Rotwild im Schönbuch © Erich Tomschi

Rotwild im Schönbuch © Erich Tomschi

Ein Beitrag von Naturpark Schönbuch

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72074 Tübingen

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