Neues von ForstBW: Wegegebot im Rotwildgatter im Schönbuch

Bild: Erich Tomschi

ab dem 1. Februar bis zum 31. März 2024 für das gesamte Rotwildgatter im Schönbuch

Im Schönbuch lebt eines der wenigen Rotwildvorkommen im Land. Für zahlreiche Naturliebhabende stellt das Rotwild insbesondere in der Brunft eine Attraktion dar. Damit die Wildart im Wald ihrem natürlichen Rhythmus nachgehen kann, ist ein spezielles Wildtiermanagement erforderlich, welches das hohe Ruhebedürfnis der Tiere berücksichtigt. In den fünf ausgewiesenen Wildruhezonen im Schönbuch, finden die Tiere ganzjährig den erforderlichen Rückzugsraum. In der kalten Jahreszeit sind im Erholungswald darüber hinaus Maßnahmen notwendig, damit sich die Tiere weiterhin wohl fühlen.

Der Winter stellt für viele Wildtiere eine Notzeit dar. Vom Winterschlaf bis zum Vogelzug nach Süden hat sich die Tierwelt unterschiedliche Strategien ausgedacht, um diese Notzeit möglichst gut zu überstehen. Unser heimisches Rotwild erweist sich als wahrer Energiesparkünstler. Voraussetzung ist, dass das Rotwild in den Wintermonaten besonders im Februar und März möglichst ohne Störungen leben kann. Wird das Wild nicht gestört, so bewegt es sich wenig, der Energiebedarf der Tiere sinkt deutlich ab. Von daher benötigen die Tiere nur wenig Nahrung, die im Spätwinter bzw. im zeitigen Frühjahr sehr knapp sein kann. Da die Anzahl des Rotwildes in der durch das Gatter begrenzten Fläche relativ hoch ist, kommt der Ruhe für die Tiere in den Monaten Februar und März eine besondere Bedeutung zu.

Das Rotwild kann mit Waldbesuchenden im Naturpark in der Regel gut umgehen, sofern sie sich auf den Wegen aufhalten. Auch gleichbleibende Aktivitäten in der Waldfläche, wie sie beispielsweise bei der Waldarbeit vorkommen, können von den Tieren aus sicherer Entfernung gut einschätzt und umgangen werden. Kommt es für das Rotwild aber zu plötzlichen Störungen, z.B. in den sicheren Einständen der Tiere, werden diese als Gefahr wahrgenommen. Das Wild flüchtet panisch, der Energiebedarf schnellt in die Höhe und das Rotwild benötigt viel Futter, um die Energieverluste auszugleichen. Dabei kommt es häufig zu erheblichen Schäden am Wald, da das Rotwild in dieser Jahreszeit bei häufiger Beunruhigung anfängt die Rinde junger Bäume zu fressen. Der einzelne Baum erholt sich zwar meistens wieder, bleibt aber auf Dauer stark geschädigt.

Das Waldgesetz von Baden-Württemberg erlaubt in diesen Fällen das Betreten des Waldes einzuschränken, um unnötige Störungen des Rotwildes zu vermeiden. Der Forstbezirk Schönbuch verfügt daher ab dem 1. Februar bis zum 31. März 2024 für das gesamte Rotwildgatter im Schönbuch ein Wegegebot für Waldbesuchende. Es wird empfohlen, auch Hunde an der Leine zu führen. Die Nutzung sämtlicher ausgewiesener Rad- und Wanderwege, sowie die Nutzung befestigter Fahrwege ist weiterhin gestattet. Gleichzeitig ruht die Jagd.

Ihre Unterstützung ist wichtig damit sich das Rotwild im Schönbuch wohlfühlt. Dies trägt zu einem gesunden und klimastabilen Wald bei.

Ein Beitrag von Naturpark Schönbuch

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72074 Tübingen

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