Naturparke um Flächen erweitert

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen die Verordnungen zur Änderung der Naturpark-Verordnungen „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ und „Stromberg-Heuchelberg“ erlassen. Im Wesentlichen werden dadurch die beiden Naturparke um Flächen erweitert.NP_Uebersicht_Kommunen

Regierungspräsident Wolfgang Reimer sagte anlässlich der Unterzeichnung der Verordnungen: „Die neu einbezogenen Landschaftsteile runden das landschaftliche Gesamtgefüge ab. Die Aufnahme in das Naturparkmanagement ermöglicht, die reich gegliederte Kulturlandschaft zu bewahren, sanfte touristische Impulse zu setzen und die Natur für die Besucher erlebbar zu machen – für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und die Naherholung ist dies von besonderer Bedeutung.“

Der Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ wird um eine Fläche von rund 35.000 Hektar auf eine Gesamtfläche von rund 127.129 Hektar erweitert und erstreckt sich dann auf insgesamt 51 Gemeinden in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Ostalbkreis und Rems-Murr-Kreis. Dabei kommen dieje-igen Flächen und Landschaftsteile zum Naturpark hinzu, die sich aufgrund ihrer Großräumigkeit und ihrer naturräumlichen Ausstattung für die Erholung besonders eignen, die bestehende Kulisse zu ergänzen. Das sind Landschaftsbereiche mit ähnlichem Relief, Gewässer und Klima sowie Geologie und Vegetation. Daher wurden im Osten die Bereiche bis zum Höhenrücken der Limpurger Berge sowie die Region Berglen südwestlich des bisherigen Naturparks in die Naturparkkulisse miteinbezogen.

In den Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ werden Bereiche im Zabergäu und bei Oberderdingen einbezogen, damit kommen rund 7.590 Hektar dazu und der Naturpark umfasst dann eine Gesamtfläche von rund 40.798 Hektar. Die Mitgliedsgemeinden Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) sowie Pfaffenhofen, Güglingen, Cleebronn und Brackenheim (Landkreis Heilbronn) – die bisher nur teilweise von der Kulisse erfasst wurden – sind zukünftig mit ihrer Gesamtgemarkung Teil des Naturparks. Durch diese Abrundung der Naturpark-Kulisse zeigt das landschaftliche Gesamtgefüge der dortigen Höhenzüge und der zugehörigen Täler die für diesen Naturpark charakteristi-sche Abfolge von Wald, Weinbergen, Obstwiesen und Grünland sowie Fließgewässern.

Zweck eines Naturparks ist, Erholung sowie nachhaltigen Tourismus im Einklang mit der Natur zu fördern. Damit sind Naturparke ausgeprägte Naherholungsgebiete und Ziele von Urlaubern. Naturparke sind von jeher auch Orte kommunaler, wirtschaftlicher und infrastruktureller Entwicklung und damit besonders dazu geeignet, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

Hintergrundinformationen:
Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde ist für die Änderung der Naturpark-Verordnungen „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ und „Stromberg-Heuchelberg“ zuständig. Mit Einleitung der Verfahren wurden jeweils vom 30. September 2019 bis einschließlich 31. Oktober 2019 die Gemeinden, Behörden, Berufsverbände und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein können, sowie die anerkannten Naturschutzverbände angehört. Zeitgleich wurden die Verordnungsentwürfe mit Karten beim Regierungspräsidium Stuttgart ausgelegt sowie von den Naturschutzbehörden der betroffenen Landkreise elektronisch für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme bereitgestellt. Alle Stellungnahmen, die eingegangen sind, wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und ausgewertet; sie sind alle in die Abwägung eingeflossen. Den Einwenderinnen und Einwendern wurde das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Nach der Verkündung der Verordnungen im Gesetzblatt, die voraussichtlich Ende September 2020 erfolgen wird, und der sich unmittelbar hieran anschließenden öffentlichen Auslegung der zugehörigen Karten beim Regierungspräsidium Stuttgart, treten die Verordnungen in Kraft.

Ein Beitrag von Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald

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