Wolf und Tierhaltung

Mit Herdenhund und Gitterzaun gut gegen Wölfe geschützte Schafherde. Foto: Carina Vogel

Mit Herdenhund und Gitterzaun gut gegen Wölfe geschützte Schafherde. Foto: Carina Vogel

Die Ausstellung Wolf und Mensch im Besucherzentrum BARNIM PANORAMA des Naturparks Barnim greift mit einem vielfältigen Begleitprogramm unterschiedlichste Themen rund um den Wolf auf. Diesmal stand das problematische Verhältnis von Wolf und Weidetierhaltung auf dem Programm.

Mehr als 50 Tierhalter und am Thema interessierte Besucher lauschten gespannt dem sachkundigen Vortrag von Carina Vogel, ehrenamtliche Wolfsbetreuerin im Barnim und selbst Tierhalterin, und nutzten im Anschluss ausgiebig die Möglichkeit, um Fragen zu stellen.

Der Vortrag machte klar, dass Wölfe nicht zwischen „erlaubten“ Wildtieren und „verbotenen“ Nutztieren bei ihrer Jagd unterscheiden – leichte Beute ist ihr Hauptmotiv. Ein sinnvoller Schutz von Weidetieren ist gerade deswegen notwendig – elektrische Zäunung, Untergrabungsschutz und Herdenschutzhunde sind effektive Mittel der Wahl. Carina Vogel konnte belegen, dass die Angst vorm Wolf bei weitem größer als der tatsächliche Schaden ist zumal sich der Wolf bislang im Barnim noch nicht fest angesiedelt hat.

Seit 2007 sind landesweit bei 158 Schadensfällen insgesamt 588 Nutztiere, im Durchschnitt jährlich 50 – 60 Stück, vermutlich durch den Wolf getötet worden. Im Vergleich dazu waren in Brandenburg 2014 etwa 570.000 Rinder, davon etwa 93.000 Mutterkühe in Weidehaltung.

Von den dabei geborenen etwa 90.000 Weidekälbern verendeten innerhalb der ersten 6 Lebensmonate 11.000.

Im gleichen Zeitraum wurden 5 tote Kälber als vermutliche Wolfsrisse gemeldet und ausgeglichen.

Übergriffe auf Nutztiere, die durch Grundschutz (mindesten 90 cm Elektronetze oder 140 cm Knotengitterzaun und ab 2017 auch einen Untergrabungsschutz) gesichert sind und bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, werden vom Land Brandenburg auf Antrag ausgeglichen. Für den Grundschutz kann der Tierhalter Fördermittel aus der Richtlinie „Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins“ im Rahmen des ELER-Programms beantragen.

Ein Beitrag von Naturpark Barnim

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