Start Regionalbudget 2025: Gemeinsam für lebendige Dörfer

Im Jahr 2020 wurde die Neugestaltung des Dorfplatzes in Langenreichenbach über das Regionalbudget finanziert. (C) Regionalmanagement Dübener Heide
Zielgerichtete Unterstützung für den ländlichen Raum
Das Regionalbudget 2025 ergänzt als weiteres Förderinstrument gezielt die bestehenden Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums in der Dübener Heide. Mit einem Gesamtvolumen von 126.000 Euro werden Kleinprojekte unterstützt, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Ziel ist es, die Lebensqualität in den Dörfern zu verbessern, das Gemeinschaftsleben zu fördern und zukunftsorientierte Strukturen zu schaffen. Bis 07.03.2025 können Projektanträge eingereicht werden.
So funktioniert die Förderung
Vom Regionalbudget profitieren Kleinprojekte, deren Bruttokosten maximal 20.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Mögliche Projekte könne beispielsweise die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Wegen oder die Anschaffung von Ausstattung sein. Möglich sind aber auch Verbesserungsmaßnahmen, die dem Erhalt von Freizeit- und Erholungs-einrichtungen oder Räumen für eine gemeinschaftliche Nutzung dienen.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen und gemeinnützige Vereine in Orten bis zu 5.000 Einwohnenden aus folgenden Gebieten: Dommitzsch, Elsnig, Doberschütz, Dreiheide, Laußig, Mockrehna, Trossin, die Ortsteile von Bad Düben (einschließlich Hammermühle und Alaunwerk) und Eilenburg sowie die Ortsteile Zinna und Welsau der Stadt Torgau.
Fristen und Bedingungen für erfolgreiche Projektanträge
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und im Vorfeld ein Beratungstermin zum Projekt mit dem Regionalmanagement durchgeführt wurde. Die Anträge müssen bis spätestens 07. März 2025 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt am 07. April 2025 durch das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) anhand festgelegter Kriterien. Die Umsetzung der ausgewählten Projekte muss bis zum 30. Oktober 2025 abgeschlossen und gegenüber dem LAG-Träger, der Dübener Heide Servicegesellschaft, abgerechnet sein.
Umfassende Beratung durch das Regionalmanagement Dübener Heide
Interessierte werden vom Regionalmanagement Dübener Heide umfassend zu den Fördermöglichkeiten, den Antragsunterlagen und den Förderkonditionen beraten. Die finanziellen Mittel für das Regionalbudget werden von Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung gestellt.
Kontakt für weitere Informationen
Monika Weber und Claudia Jakobartl
Regionalmanagement Dübener Heide
Paradeplatz 19
04849 Bad Düben
Tel.: 034243-348 798
E-Mail: info@leader-duebener-heide.de
Die Antragsformulare und weitere Infos finden Sie auch unter www.leader-duebener-heide.de
Ein Beitrag von Naturpark Dübener Heide
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