Das Regionalbudget kommt – Neue Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte in der Dübener Heide/Teil Sachsen

Im südlichen Teil des Naturparks (grau schraffiert) befindet sich die LAG Dübener Heide Sachsen

Im südlichen Teil des Naturparks (grau schraffiert) befindet sich die LAG Dübener Heide Sachsen

Der Dübener Heide steht für dieses Jahr im sächsischen Teil ein Regionalbudget in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden von Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung gestellt.

Der Verein Dübener Heide e.V., der Träger der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Dübener Heide in Sachsen ist, reicht die Mittel für Projekte aus, die den Gedanken des bürgerschaftlichen Engagements aufgreifen. Antragsberechtigt sind Kommunen und gemeinnützige Vereine, deren Vorhaben innerhalb der EU-Förderkulisse Dübener Heide/Sachsen in Orten bis zu 5.000 Einwohner*innen realisiert wird. Dazu zählen die Städte und Gemeinden Dommitzsch, Elsnig, Doberschütz, Dreiheide, Laußig, Mockrehna, Trossin, die Ortsteile von Eilenburg und Bad Düben (einschließlich Hammermühle und Alaunwerk) sowie die Ortsteile Zinna und Welsau der Stadt Torgau.

Vom Regionalbudget profitieren Kleinprojekte, deren Bruttokosten bei maximal 20.000 Euro liegen und die Themen der sozialen Dorfentwicklung aufgreifen. Möglich sind hier beispielsweise die Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen, Verbesserung und Erhalt von Freizeit- und Erholungseinrichtungen oder Räumen für eine gemeinschaftliche Nutzung. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

„Mit dem Regionalbudget möchten wir besonders Projekte unterstützen, die für eine aktive und eigenverantwortliche Entwicklung in der Dübener Heide stehen und den Gemeinschaftsaspekt unterstreichen“, sagt Roland Märtz, Vorstandsmitglied im Verein Dübener Heide e.V. und Vorsitzender LAG Dübener Heide/Sachsen.

Wer ein Projekt umsetzen will, meldet sich mit seinem Vorhaben beim Regionalmanagement Dübener Heide, das berät und unterstützend zur Seite steht. Voraussetzung ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Projektantrag muss bis spätestens 12. Juni 2020 eingereicht werden. Die Vorhaben werden von der LAG geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Entsprechend dieser Rangfolge wird die Auswahl der Projekte in Abhängigkeit des bereitgestellten Budgets vorgenommen. Eine Umsetzung des Vorhabens ist frühstens ab dem 15. Juli 2020 möglich. Die Kleinprojekte müssen bis 30. Oktober 2020 abgeschlossen und gegenüber dem LAG-Träger Verein Dübener Heide e.V. abgerechnet sein.

Ansprechpartnerin: Monika Weber, Regionalmanagement Dübener Heide, Tel. 034243 342008, E-Mail: info@leader-duebener-heide.de, www.leader-duebener-heide.de

Ein Beitrag von Naturpark Dübener Heide

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