„Bundesnaturschutzgesetz“ – Naturparkaufgabe BNE
Die Aufgabe „Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.“ steht künftig in § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes und ist Teil des „Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz Ende Juni 2017 beschlossen. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) begrüßt diese Gesetzesänderung sehr. „Auf der Grundlage dieser Gesetzesänderung werden die Naturparke ihre bisherige Bildungsarbeit weiter ausbauen“, stellt VDN-Präsident Dr. Michael Arndt fest. „Im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung werden die Naturparke Ziele, Inhalte und Handlungskompetenzen in Bezug auf den Schutz der Natur und eine nachhaltige Regionalentwicklung vermitteln.“
Schon heute schaffen Naturparke gemeinsam mit Partnern Angebote für schulische und außerschulische Aktivitäten, die zum Entdecken der Natur, Kultur und Geschichte einladen. Im Rahmen eines bundesweiten Programms des VDN kooperieren Naturparke beispielsweise mit ausgezeichneten „Naturpark-Schulen“ und „Naturpark-Kitas“.
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) will Menschen darin unterstützen, dass sie das eigene Leben, die Gesellschaft und die Zukunft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mitgestalten können.
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Ein Beitrag von Verband Deutscher Naturparke
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