Erweiterter Empfängerkreis für Herdenschutzmaßnahmen vor dem Wolf für Sachsen-Anhalt

Herdenschutz_Foto Axel Mitzka_500

Installation eines Schutzzauns in der Dübener Heide (C) VDH/Axel Mitzka

Ab sofort können in Sachsen-Anhalt wieder Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Herdenschutz vor dem Wolf gestellt werden. Der Clou: außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter finden ebenso Berücksichtigung wie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz des Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt. Durch die Einbeziehung von Kleintierhaltern und die weggefallene Begrenzung auf bestimmte Tierarten ist der Kreis der Zuwendungsempfänger gegenüber der Vorjahre noch einmal erheblich erweitert worden.

Die Antragsunterlagen und weiterführende Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) für die Region Anhalt unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/.

Darüber hinaus steht Janine Meißner als Ansprechpartnerin im Naturpark Dübener Heide beratend unter 0177 4261422 zur Seite.

Ein Beitrag von Naturpark Dübener Heide

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