Vielfalt unter´m Apfelbaum – Streuobstwiesen in Naturparken
Selten lässt sich der Zeitpunkt, zu dem ein Lebensraum unter Druck geriet, so genau datieren wie bei der Streuobstwiese. Am 15. Oktober 1953 fasste das Bundesernährungsministerium den „Emser Beschluss“: „Streuanbau, Straßenanbau und Mischkultur sind zu verwerfen.“ Daraufhin wurden in der gesamten Europäischen Gemeinschaft Obstplantagen angelegt und verdrängten die Streuobstwiesen. In Deutschland gingen die Bestände von 1,5 Millionen Hektar (1950) auf 400.000 Hektar (2008) zurück.
Inzwischen hat man verstanden, dass Streuobstwiesen – im Gegensatz zu Hochleistungs-Obstplantagen – eine unglaubliche Vielfalt an Flora und Fauna beherbergen. Pflanzen wie der „Gewöhnliche Frauenmantel“ und der „Gelbe Hohlzahn“, Tiere wie die Honigbiene, der Admiral-Falter, die seltene Vogelart Wendehals sowie zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten fühlen sich hier wohl. Deswegen legen auch Naturparke großen Wert darauf, den Lebensraum „Streuobstwiese“ zu schützen und zu pflegen. Beim Erhalt der Streuobstweisen geht es aber nicht nur um Naturschutz. Streuobstwiesen sind auch wunderschön, tragen zum Dorfbild und damit zur regionalen Identität bei und nicht zuletzt liefern sie leckeres Obst und Obstsäfte aus gesunder Umgebung.
Ein Beitrag von Verband Deutscher Naturparke
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