Neue Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Offenland
Im Juni ist die Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Offenland im Land Brandenburg des MLUK in Kraft getreten.
Die Neuauflage bringt zahlreiche Änderungen mit, vor allem einen erheblich erweiterten Maßnahmenkatalog zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen auf Acker- und Grünlandflächen sowie zur Pflege und Erhaltung von speziellen Biotopen und führt bewährte Verfahren wie die spezifische Vergütung bei besonderen Problemlagen fort.
Modifiziert wurde auch das Verwaltungsverfahren. So ist für neue Verträge ein formgebundener Antrag nötig. Abgeschafft wurde die sogenannte Kappungsgrenze bei der Finanzierung von Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen und das Nachweisverfahren für Zuwendungen auf Grundlage der de-minimis-Vorschriften der EU für Vertragsnehmer, die nicht dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion zugeordnet sind. Zuwendungen an Landwirte werden weiterhin auf den EU-websites veröffentlicht mit ab sofort deutlich geringeren Schwellenwerten.
Die Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen hatte im vergangenen Jahr ca. 331.000,00 € für Naturschutzmaßnahmen nach dieser Vorschrift ausgereicht.
Die 31 verschiedenen Vertragsnehmer haben mit diesen Mitteln 487 Einzelflächen gepflegt bzw. schonend bewirtschaftet. Etwa 40 % des Geldes wurden für Maßnahmen zur Acker- bzw. Grünlandextensivierung ausgegeben, 60 % zur Pflege gesetzlich geschützter Biotope durch Schafbeweidung oder Mahd.
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