Hinweise zu 1. Entwürfen verschiedener FFH-Managementpläne können eingereicht werden

Für einige der FFH-Gebiete, die im Naturpark Dahme-Heideseen liegen, liegt der 1.Entwurf des Managementplans vor. Dabei handelt es sich um die FFH-Gebiete Schwenower Forst, Kienheide, Stintgraben und Schwenower Forst Ergänzung.

Auf www.dahme-heideseen-naturpark.de können die 1. Entwürfe sowie die dazugehörigen Karten heruntergeladen werden. Auch weitere Informationen zu den FFH-Gebieten sowie die Termine, bis zu denen Anmerkungen eingereicht werden können, sind hier zu finden.

Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge sollten möglichst konkret zu einzelnen Kapiteln und Maßnahmen an das mit der Erstellung beauftragte Büro LB Planer + Ingenieure gerichtet werden. Bei Bedarf und nach (telefonischer) Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen (Sitz in Prieros) einsehen.

Die eingegangenen Hinweise werden im 2. Entwurf bzw. in der Endfassung des Managementplans berücksichtigt.

Hintergrundinformationen: Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Grundlage dafür ist das sog. Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro LB Planer + Ingenieure mit der Planerstellung beauftragt.

Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tier-/Pflanzenarten untersucht und im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Flächeneigentümern und -nutzern Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.

Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzbehörden und durch andere Behörden zu beachten oder zu berücksichtigen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu erhalten. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Die über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.

FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen. Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln.

Ein Beitrag von Naturpark Dahme-Heideseen

Naturpark Dahme-Heideseen

Arnold-Breithor-Str. 8
15754 Heidesee

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