Entwurf für FFH-Gebiete Mühlenfließ-Sägebach und Ergänzung einsehbar

Die Naturparkverwaltung hat als Koordinator der FFH-Managementplanung im Naturpark Dahme-Heideseen eine Arbeitsgemeinschaft verschiede­ner Fachbüros mit der Erstellung von Managementplänen beauftragt. Bis Ende 2020 werden im Naturpark für insgesamt 29 FFH-Gebiete Managementpläne erstellt. Für die folgenden zwei FFH-Gebiete im Amt Schenkenländchen (Gemeinde Teupitz) liegen die Managementpläne nun in einer gebündelten Entwurfsfassung vor:

 

EU-Nummer des Gebietes FFH-Gebiet
DE 3847-302 Mühlenfließ-Sägebach
DE 3847-311 Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung

 

Diese Entwürfe können ab 19. August 2019 persönlich im Sitz der Naturparkverwaltung (Arnold-Breithor-Straße 8, 15754 Heidesee OT Prieros) nach (telefonischer) Anfrage eingesehen werden. Die digitalen Fassungen der ersten Entwürfe können ebenfalls ab dem 19. August 2019 von der Internetseite des Naturparkes,  https://www.dahme-heideseen-naturpark.de/unser-auftrag/natura-2000/ heruntergeladen werden. Ihre Stellungnahme bzw. konkreten Korrekturvorschläge zum 1. Entwurf nimmt die Naturparkverwaltung und die beauftragte Planungsgemeinschaft sowohl postalisch als auch elektronisch bis zum 16. September 2019 entgegen.

Hintergrundinformationen:

Für FFH-Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete.

Der Naturpark Dahme-Heideseen koordiniert diese Arbeiten und hat die Arbeitsgemeinschaft LB Planer+Ingenieure GmbH, Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH, Planland GbR und Natur+Text GmbH mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für das FFH-Gebiet Mühlenfließ Sägebach und Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung maßgeblichen Biotope (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tierarten in diesem Gebiet untersucht und im Austausch mit den regionalen Landeigentümern und Nutzern sowie den zuständigen Behörden Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.

Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzverwaltungen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu schützen.

Bisher fanden insgesamt sechs Einzeltermine mit den landwirtschaftlichen Flächennutzern und dem zuständigen Wasser- und Bodenverband statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten gemeinsam zu erörtern und abzustimmen. FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldernd die spätere Umsetzung von Maßnahmen.

 

Ein Beitrag von Naturpark Dahme-Heideseen

Naturpark Dahme-Heideseen

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