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Copyright: VDN/Reiner Werner

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Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat gemäß § 3 Nr. 4 des Naturschutzausführungsgesetzes (NatSchAG M-V) zusammen mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte und den regionalen Planungsverbänden Westmecklenburg, Region Rostock und Mecklenburgische Seenplatte den Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide erstellt.

Der Naturparkplan ist ein inhaltlich übergreifendes integratives Entwicklungskonzept für den Naturpark zur Förderung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Im Naturparkplan werden die jeweiligen raumbedeutsamen Belange (Landnutzungen, Tourismus und Erholung etc.) unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes aufeinander abgestimmt und mit entsprechenden Handlungshinweisen dargestellt.

Hauptergebnis des Naturparkplanes sind umsetzungsorientierte Projektvorschläge, die innerhalb von zwei Jahren unter der intensiven Beteiligung der regionalen Akteure im Rahmen von zwei übergeordneten Arbeitsgruppen mit insgesamt 7 Schwerpunktgruppen erarbeitet wurden.

Der Naturparkplan ist zwar rechtlich nicht verbindlich, stellt aber einen regionalen Konsens dar und dient der Orientierung zur Beurteilung von Vorhaben und anderen Planungen in der Naturparkregion. Der Naturparkplan mit seinen drei Bänden „Leitbild und Ziele“, „Daten und Fakten“ sowie „Projekte“ und den dazugehörigen Karten im Maßstab 1:50.000 wird freiwillig einer TÖB-Beteiligung unterzogen.

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz – LUVPG M-V), müssen Naturparkpläne nach § 3 Nr. 4 des Naturschutzausführungsgesetzes (NatSchAG M‑V) einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden im Naturparkplan die dargestellten Ziele und Projekte hinsichtlich ihrer Umwelterheblichkeit untersucht. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dokumentiert.

Gemäß § 5 Abs. 1 LUVPG M-V richten sich die Anforderungen an eine Umweltprüfung sowie das anzuwendende Verfahren, einschließlich der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I, S. 94).

Der Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide und die Dokumentation der Strategischen Umweltprüfung werden der Öffentlichkeit gemäß § 14i UVPG zugänglich gemacht, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide und der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung können in der Zeit vom

14. April 2014 bis 16. Mai 2014

während der Sprechzeiten in den Amtsverwaltungen der Ämter

„Goldberg-Mildenitz“, „Plau am See“, „Malchow“, „Seenlandschaft-Waren“, „Güstrow-Land“, „Krakow am See“ eingesehen werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Landratsämtern der Landkreise Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte,

sowie in der Naturparkstation des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide, Ziegenhorn 1, 19395 Plau am See, OT Karow ,Tel.: 038738/70292 oder73840.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Internet unter www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de die Unterlagen zu sichten und herunterzuladen.

Schriftliche Stellungnahmen zum Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide und dem Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung können bis zum

30. Mai 2014

an den

Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, Ziegenhorn 1, 19395 Plau am See, OT Karow (oder per E- mail an info-nsh@lung.mv-regierung.de gerichtet werden.

Ein Beitrag von Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide

Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide

Ziegenhorn 1
19395 Plau am See , OT Karow

Telefon

  • 0385/588 6486 0

Faxnummer

  • 038738 / 7390 -21

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