„Gute Ergebnisse“- Deutscher Naturpark-Tag 2014
Im Rahmen des Deutschen Naturpark-Tages haben die deutschen Naturparke auf der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Naturparke am 26. September 2014 einen neuen Vorstand für ihren Dachverband gewählt. Zum Präsidenten des VDN wählten die Naturparke einstimmig in dritter Amtszeit den Regionspräsidenten a.D. Dr. Michael Arndt, Hannover. Ihm stehen als Vizepräsidenten weiterhin die Landräte Oswald Marr, Vorsitzender Naturpark Frankenwald und Friedel Heuwinkel, Vorsitzender Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge zur Seite. Als Beisitzer wurden gewählt: Landrat Thomas Fügmann, Vorstand Förderverein Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale, Dr. Klaus George, Geschäftsstellenleiter Regionalverband Harz, Gudrun Rau, Geschäftsführerin Naturpark Saar-Hunsrück, Landrat a.D. Harri Reiche, Vorsitzender Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, Roland Schöttle, Geschäftsführer Naturpark Südschwarzwald, Dr. Mario Schrumpf, Leiter Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und Landrat Matthias Wilkes, Vorsitzender Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.
Die Naturpark-Vertreter haben auf der VDN-Mitgliederversammlung Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen für moderne und leistungsfähige Naturparke beschlossen. Aus der jahrzehntelangen Naturparkarbeit in Deutschland und in anderen europäischen Staaten wurde die Erfahrung gewonnen, dass die großen Potenziale eines Naturparks für Mensch und Natur nur dann genutzt und die gesetzlichen Aufgaben nur dann angemessen erfüllt werden können, wenn eine hohe Qualität und nachhaltige Entwicklung eines jeden Naturparks gewährleistet ist. Damit dies erfolgreich gelingt, müssen bestimmte Rahmenbedingungen für die Entwicklung von modernen und leistungsfähigen Naturparken erfüllt sein, zu denen insbesondere das Vorhandensein einer Geschäftsstelle oder Verwaltung mit hauptamtlicher Geschäftsführung oder Leitung und einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Fachkräfte entsprechend den Aufgaben und der Größe eines Naturparks zählt. Inklusive der Geschäftsführung oder Leitung muss zur Bewältigung der Aufgaben Personal im Stundenumfang von mindestens vier Vollzeitstellen in Management und Verwaltung vorhanden sein. Mehrere Bundesländer haben sehr gute Erfahrungen mit der ergänzenden Einrichtung einer hauptamtlichen Naturwacht (Ranger) gemacht. Darüber hinaus sind die die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf den geforderten überwiegenden Anteil an Natur- und Landschaftsschutzgebieten, eine ausreichende und verlässliche Mittelausstattung, eine breite Zustimmung für den Naturpark in der Region, ein qualifizierter Naturparkplan sowie eine regelmäßig Teilnahme an der „Qualitätsoffensive Naturparke“ erforderlich.
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Ein Beitrag von Verband Deutscher Naturparke
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