Starker Rückgang bei Amphibienwanderungen: Krötenzaun zwischen Limsdorf und Ahrensdorf ist abgebaut

Die Naturwacht Dahme-Heideseen hat den etwa 110 Meter langen an der Straße zum Reichardsluch aufgestellte Krötenzaun Mitte Mai wieder abgebaut.

Seit fast 20 Jahren bauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturwacht und der Naturpark-Verwaltung Dahme-Heideseen alljährlich den Krötenzaun am Reichardsluch auf. Das dortige hohe Vorkommen an Kammmolchen führte im Jahr 2002 zur erstmaligen Errichtung des Krötenzauns.

Insgesamt 28 Amphibien wurden in diesem Frühjahr am Krötenzaun am Reichardsluch gezählt. Mit dabei waren 15 Kammmolche, 7 Rotbauchunken, 2 Teichmolche und 2 Knoblauchkröten. Im Jahre 2002 waren es noch insgesamt 1295 Tiere. Rückläufig betrachtet konnte in den letzten 19 Jahren zwar stetig ein Abwärtstrend festgestellt werden, doch die diesjährige Zahl ist ein historischer Tiefpunkt und gibt Anlass zur Sorge.

Auswertung Krötenzaun

Auswertung Krötenzaun Stand 17.05.2021 (© Naturwacht Dahme-Heideseen)

Verschiedene Faktoren können Grund für den Rückgang der Amphibienwanderungen sein: Zum einen gab es noch Anfang Mai frostige Nächte, zum anderen nehmen temporäre Kleingewässer immer mehr ab. Es gibt kaum noch Einzugsgebiete für Wasser, weshalb überall die Grundwasserpegel fallen. Das Austrocknen der Laichgewässer macht eine Laichablage sowie ein Überleben der Jungtiere fast unmöglich.

Anwohnende des Naturparks können die Amphibien unterstützen, indem sie den Tieren neue Laichmöglichkeiten bieten. Da die Tiere auf einen strukturreichen Lebensraum angewiesen sind, bieten ihnen naturnahe Gärten wertvolle Lebensräume. Der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und das Anlegen von wilden Bereichen und Gartenteichen kann den Tieren helfen. Wichtig ist jedoch, dass die Tiere von alleine in geeignete Gärten ihrer Umgebung zuwandern.

Kammmolche sind nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Auch andere Amphibien-Arten profitieren von dem Krötenzaun, so zum Beispiel Knoblauchkröte, Rotbauchunke und Teichmolch. Auch Rotbauchunken sind nach der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

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