Zuschüsse für Naturpark-Projekte
Mitglieder (außer Privatpersonen) eines Naturparks können in Schleswig-Holstein Fördergelder des Landesumweltministeriums erhalten. Gefördert wird z.B. der Bau oder Ausbau von Wander-, Radwander- oder Reitwegen, die Anlage von Rastplätzen in landschaftsgerechter Bauweise, Naturbeobachtungsstände, die Sicherung und Einzäunung von schutzwürdigen Bereichen aber auch Orientierungs- und Informationstafeln. Der Fördersatz beträgt maximal 50%. Wer 2015 Projektideen verwirklichen möchte, die das Naturerlebnis und die umweltgerechte Erholung im Naturpark Holsteinische Schweiz fördern, sollte sich bis Ende August 2014 an die Geschäftsstelle des Naturparkvereins in Plön wenden. Dort werden die Förderanträge entgegen genommen und auch gerne weitere Auskünfte erteilt: Tel. 04522/749380.
Ein Beitrag von Naturpark Holsteinische Schweiz
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