Naturpark erreicht Änderung in FFH-Gebietsgrenzziehung

Wassertretstelle im Hammerbach (C) VDH/Janine Meißner

Wassertretstelle im Hammerbach (C) VDH/Janine Meißner

Die Europäische Union rief im Jahr 1992 das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ins Leben. Dahinter verbirgt sich ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie erstellt wurde. Ziel von Natura 2000 ist es, gefährdete und typische Lebensräume und Arten zu erhalten und die biologische Vielfalt in der EU zu sichern. Derzeit existieren über 27.000 Schutzgebiete auf fast 20 Prozent der Fläche der EU. Damit ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende Schutzgebietsnetz weltweit (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Stand 19.03.2019).

Die Auswahl, der Schutz, das Management und die Finanzierung der Natura 2000-Gebiete ist in Deutschland Ländersache. Nach einem vierjährigen Beteiligungsprozess trat Ende letzten Jahres die Landesverordnung Natura 2000 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Im Zuge des Beteiligungsprozesses hatte die Naturparkverwaltung des Naturparks Dübener Heide eine Stellungnahme zu den geplanten neuen Grenzen des FFH-Gebietes im Bereich „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ in Bezug zur Naturpark Pflege-und Entwicklungskonzeption (PEK) eingebracht.

Hintergrund: Dieser Bereich ist in die historische Naturerlebnisstruktur und Besucherlenkung (Wanderwegesystem) im Naturparkgebiet integriert. Zu deren Infrastruktur zählt die Köhlerei Eisenhammer am Standort Hammerbach (Sachsen-Anhalt). Das Köhlern ist eine der ältesten Handwerkstechniken der Menschheit und gilt in Deutschland als ein fast ausgestorbener Beruf. Aufgrund seiner historischen und kulturellen Bedeutung zählt das Köhlerhandwerk zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe. Bei der Entwurfsfassung der FFH-Gebietsgrenzen stellte sich der Wirkungsbereich für das FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ so dar, als wäre der Köhlerei-Betrieb Teil des FFH-Gebietes. Somit hätten die damit verbundenen  Nutzungseinschränkungen auf den Köhlerei-Betrieb Anwendung finden müssen. Diese Auswirkungen standen nicht mit dem Schutzzweck und den Entwicklungszielen der Naturparkverordnung in Übereinstimmung.

Schutzzweck und Naturparkzielsetzungen sind in der Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung begründet. Kulturhistorische Werte und Traditionen sowie typische Landnutzungsformen sind zu bewahren und durch die Entwicklung eines ökologischen
Verbundsystems zu fördern.

Vor diesem Hintergrund bewertete das Landesverwaltungsamt die Stellungnahme der Naturparkverwaltung und änderte die Grenze des FFH-Gebietes. „Wir freuen uns, dass in dieser Entscheidung das gemeinsame Anliegen zum Erhalt des historischen Kulturgutes „Köhlerei“ als Teil der  Naturpark-Entwicklung der Dübener Heide   und  damit als eine Brücke in die Zukunft der Dübener Heide gewürdigt werden konnte.“, sagt Naturparkleiter Thomas Klepel.

Ein Beitrag von Naturpark Dübener Heide

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