Neue Förderrichtlinie für Naturparke in Schleswig-Holstein

Foto: Jutta Schulz

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In diesem Jahr wurde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisieurng (MELUND) eine neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparken in Kraft gesetzt. Sie bietet Fördersätze von 90% (u.U. sogar 100%). Die geförderten Maßnahmen sollen einer naturschutzorientierten Qualitätssteigerung und nachhaltigen Entwicklung der Naturparke dienen. Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Landschaftspflege und Naturschutz, wie z.B. Anlage von Gehölzen oder Knicks, Renaturierungen schutzwürdiger Bereiche, Blühstreifen, Streuobstwiesen, Biotopverbundstrukturen, Entsiegelungsmaßnahmen. Zuwendungsempfänger können der Naturparkverein oder seine Mitglieder sein. Wer eine konkrete Projektidee hat, kann sich gerne an die Geschäftsstelle des Naturparks Holsteinische Schweiz e.V. wenden.

 

Ein Beitrag von Naturpark Holsteinische Schweiz

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