10 Jahre nachhaltige Regionalentwicklung in Naturparken

Käserei Glocknerhof © VDN / Liesen

Käserei Glocknerhof © VDN / Liesen

Seit 2002 ist mit § 27 Abs. 1 Nr. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die nachhaltige Regionalentwicklung als gesetzliche Aufgabe für Naturparke verankert und ergänzt die „klassischen“ Aufgabengebiete Naturschutz, Landschaftspflege, Erholung und Tourismus. Das gab der Naturparkarbeit ganz neue Impulse. Ergebnisse einer vergleichenden Umfrage im Abstand von zehn Jahren betrachtet die Entwicklung der nachhaltigen Regionalentwicklung in den Naturparken.

Neben Chancen zur Profilbildung bestehen weiterhin viele Herausforderungen, die einer fundierten perspektivischen Aufgabenerfüllung hinderlich gegenüberstehen könnten. Diese ergeben sich daraus, dass Naturparke sich im Spannungsfeld von Schutz- und Nutzengedanken befinden und aus der Historie heraus sowie in Verbindung mit dem heutigen Aufgabenportfolio der Entwicklungsgedanke im Zusammenspiel von Mensch und Natur einen zentralen Stellenwert einnimmt.

Anwendungsorientiert unterstreichen die Befragungsergebnisse im Zeitvergleich aber, dass in den Naturparken in vielen Bereichen positive Entwicklungsperspektiven festgestellt werden. Der Prozess der Naturparke in Deutschland Richtung Regionalmanager in „Modellregionen nachhaltiger Entwicklung“ schreitet damit weiter voran.

Die Ergebnisse des Autor*innenkollektivs von Universität des Saarlandes, VDN und Biosphärenreservat Pfälzer Wald sind unter www.naturparke.de/service/infothek abrufbar.

 

 

 

Ein Beitrag von Verband Deutscher Naturparke

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