Das Auerhuhn im Oberen Bayerischen Wald

Auerhuhn

Das Auerhuhn gilt als der Charaktervogel des Bayerischen Waldes, denn es hat hier sein größtes außeralpines Vorkommen in Bayern. Während ältere Menschen davon berichten diesen imposanten Vogel früher immer wieder gesehen zu haben, zum Beispiel beim Heidelbeeren pflücken oder Pilze sammeln, so hat man dieses Glück heute nur noch ausgesprochen selten. In den 70er Jahren war diese Art sogar vom Aussterben bedroht.

Daher schlossen sich damals staatliche und private Forstverwaltungen und im Landesjagdverband organisierte Jäger zur „Schutzgemeinschaft Auerhuhn Bayerischer Wald“ zusammen. In den Jahren 1986 bis 2001 wurden daraufhin ca. 600 Auerhühner ausgewildert. Dadurch konnten sich die Bestände wieder langsam erholen. Doch nicht nur die Auswilderung führte zum Anwachsen des Bestandes sondern auch die Auflichtung des Fichtenwaldes in den Hochlagen durch Sturmereignisse wie Kyrill.

Zum Schutz des Auerwildes wurde dann in den Jahren 1993 im Landkreis Regen und im Jahr 1995 im Landkreis Cham eine eigne Schutzverordnung für das Auerwild erlassen. Nachdem diese Verordnungen jetzt ausliefen soll nun ab 1. November 2012 eine landkreisübergreifende Verordnung gelten. Ziel ist es dabei die Belange von Mensch und Natur unter einen Hut zu bekommen, dazu benötigt man jedoch ein Regelwerk, welches das Verhalten im Auerwild-Schutzgebiet regelt.

Der Winter stellt für das Auerwild die sensibelste Zeit da, doch im Schutzgebiet reicht der Winter vom 1. November bis zum 30. Juni. In diesen Zeitraum fallen die schwierige Überwinterungszeit, Balz, Brut und Jungenaufzucht. Dies sind alles kritische Phasen in denen das Auerwild entsprechenden Schutz benötigt, um nicht durch immer wieder auftretende Störungen in seiner Existenz bedroht wird. Dies wird vor allem durch die Einhaltung des Wegegebotes in dieser Zeit erreicht. Es soll ein Miteinander sein, keiner soll ausgesperrt werden. Nach dem 30. Juni kann sich dann jeder frei in diesem Gebiet bewegen. Wirklich neu ist eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde in diesem Gebiet.

Durch vermehrte Aufklärung und Informationen vor Ort versucht man Verständnis für diese bedrohte Tierart zu wecken. Dabei sollen nicht Gebote und Verbote im Vordergrund stehen sondern die Werbung um freiwillige Rücksichtnahme, so dass auch die nächsten Generationen diesen Charaktervogel des Bayerischen Waldes in freier Wildbahn erleben können.

 

Ein Beitrag von Naturpark Oberer Bayerischer Wald

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