Allgemeinverfügung für die Befahrung des Rheinsberger Rhins wurde geändert!
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat zum schonenden Umgang mit der Naturlandschaft des Rheinsberger Rhins eine neue Allgemeinverfügung in Ergänzung der Schutzgebietsverordnung erlassen.
Der Rheinsberger Rhin gehört zu den wertvollsten Naturlandschaften im Naturpark. Vor allem bei vielen Wasserwander:innen ist das naturnahe Fließgewässer im Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat „Rheinsberger Rhin und Hellberge“ sehr beliebt, insbesondere an den Wochenenden.

Um die Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, dürfen in der Saison täglich nur 150 Boote auf dem Rheinsberger Rhin paddeln.
© NaturSchutzFonds Brandenburg
Zusammen mit den Boootsverleihbetrieben wurden daher, zusätzlich zu den bestehenden Bestimmungen lt. NSG-Verordnung, unter anderem Tageskontingente und Kennzeichnungspflicht für die Boote festgesetzt.
Die neue Allgemeinverfügung sieht vor, dass Nutzer:innen sich vor dem Befahren des Rheinsberger Rhins eigenständig einen Befahrungsschein (pro Boot und Fahrt) buchen müssen. Die Buchung der Befahrungsscheine ist auf der Seite Buchungsportal Rheinsberger Rhin möglich.
Mitarbeitende der Bootsverleihbetriebe haben die Funktion von ehrenamtlichen Naturschutzhelfer:innen übernommen, da diese das Wasserrevier und seine Besonderheiten bestens kennen, aber auch mit ihrer regelmäßigen Anwesenheit im Bereich des Rheinsberger Rhins und dem direkten Kontakt mit Wasserwander*innen Kontroll- und Aufklärungsaufgaben im Sinne des Naturschutzes optimal wahrnehmen können.
Die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Rheinsberger Rhin gilt ab Juni 2023.
Für alle Fahrten auf dem Rheinsberger Rhin wird ein tagesaktueller Befahrungsschein benötigt, der auf Verlangen vorzuzeigen ist!
Das Pegeltelefon gibt Auskunft über den aktuellen Wasserstand und die Befahrkeit.
Pegeltelefon: +49(0)33082 40716