Regionale Initiative erfolgreich: Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde erweitert

 

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat im zwanzigsten Jahr seines Bestehens den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land erweitert. Damit wurde eine langjährige Initiative der Region aufgegriffen, die vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin ausging. Mit der Erweiterung sollen der bestehende Naturpark qualitativ aufgewertet sowie Synergien bei der touristischen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung genutzt werden.
Minister Axel Vogel:Ich freue mich, dass sich die Region seit Jahren für die Erweiterung des Naturparks engagiert und bereits erste konkrete Projekte gemeinsam mit dem Naturpark auf den Weg gebracht wurden. Die Einwohner des ländlichen Raums und die Gäste des Naturparks werden gleichermaßen von der Erweiterung profitieren.
Landrat Ralf Reinhardt:Ende gut, alles gut. Es war ein langer Weg seit 2013, auch den südlichen Teil des ehemaligen Bombodroms zu einem Teil des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land werden zu lassen. Mein Dank gilt dabei ausdrücklich Minister Vogel für seine Offenheit gegenüber der Idee einer Naturparkerweiterung. Dieser Schritt ist für die Menschen in unserer Region eine weitere Bestätigung dafür, dass sich der Kampf für eine Freie Heide gelohnt hat.
Bei den geplanten Erweiterungsflächen handelt es sich um die naturschutzfachlich sehr wertvolle Kyritz-Ruppiner Heide, den Verbindungsraum zwischen der Heide und der heutigen Naturparkgrenze sowie die vielseitige Landschaft im Bereich der Granseer Platte bei Lindow/Mark auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

 

Pflaumenwiese bei Keller ©Wibke Avenhaus

Streuobstwiese im Erweiterungsgebiet Lindow bei Keller ©Wibke Avenhaus

Die Fläche des Naturparks soll sich von derzeit 68.116 Hektar auf 86.173 Hektar um ca. 26% vergrößern. Ziel der regionalen Initiative ist, den Naturpark in vielfältiger Hinsicht aufzuwerten.

Die Kyritz-Ruppiner Heide zählt in Deutschland zu den bedeutendsten Heideflächen und unzerschnittenen Räumen mit hohem Naturschutzwert. Das Betreten der Fläche, die früher als Bombodrom bezeichnet wurde und als Bombenabwurfplatz diente, ist wegen der Munitionsbelastung bis auf Weiteres nicht absehbar. Im Südteil sind aber bereits heute Wanderungen möglich: Hier können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste der „Sielmanns Naturlandschaften Kyritz-Ruppiner Heide“ auf dem freigegebenen Heiderlebnisweg zwischen Neuglienicke, Pfalzheim und Rossow wandern. Dort bietet der 15 Meter hohe Heideturm auf dem Heinz-Sielmann-Hügel eine gute Möglichkeit für Naturbeobachtungen.
Die Kyritz-Ruppiner Heide gehört zu den „dunkelsten“ Landschaften Deutschlands. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft hat daher beschlossen, gemeinsam mit der Naturparkverwaltung das ehemalige Bombodrom zum Sternenpark zu entwickeln und den Astro-Tourismus gezielt zu fördern.

 

In Blickweite vom letzten Wegweiser zum Sielmann-Hügel

In Blickweite vom letzten Wegweiser zum Sielmann-Hügel        © Werner Nüse

 

Gleichermaßen ist geplant, mit der Erweiterung vor allem im Bereich der Granseer Platte wertvolle Potenziale im ländlichen Raum für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Naturparks zu erschließen. Entlang der historischen Alten Ruppiner Landstraße soll die Stechlinseeregion mit der Dreiseenstadt Lindow/Mark über eine zu entwickelnde Radwegeachse verbunden und so der Naturtourismus in der strukturschwachen Region gefördert werden. Vorgesehen ist, dafür die Erholungseignung und den Biotopverbund in der landwirtschaftlich geprägten Offenlandschaft unter anderem durch die neu anzulegenden Hecken und Streuobstwiesen zu verbessern.
Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin wurde bereits am 3.12.2020 durch Landrat Ralf Reinhardt informiert. In den vergangenen Monaten lag der Vorschlag den Kommunen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vor.

Zuständig für die Erweiterung ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als Oberste Naturschutzbehörde gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Brandenburgische Naturschutzzuständigkeitsverordnung. Für die Naturparkerweiterung ist kein förmliches Schutzgebietsverfahren vorgeschrieben.
Im Rahmen der geplanten Naturparkerweiterung erfolgt keine Ausweisung von zusätzlichen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, und es werden keine naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote ausgesprochen.
Die Änderungsbekanntmachung und die zugehörige Karte sind auf der Internetseite des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land einsehbar.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen direkt an die Naturparkverwaltung Stechlin-
Ruppiner Land des Landesamtes für Umwelt wenden:

Landesamt für Umwelt, Naturpark Stechlin-Ruppiner Land, OT Menz, Friedensplatz 9, 16775 Stechlin
Ansprechpartner: Naturparkleiter Dr. Mario Schrumpf, Tel. 033082/ 40711
E-Mail: Mario.Schrumpf@LfU.Brandenburg.de

Elf Naturparke, drei Biosphärenreservate und der Nationalpark Unteres Odertal bilden das
System der 15 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs. Der Naturpark Stechlin-Ruppiner
Land ist dabei das jüngste Großschutzgebiet.

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