Die Wildkatze kehrt zurück!
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist nach etwa 200 Jahren nunmehr wieder fester Bestandteil der Tierwelt der Wälder Brandenburgs. Dies belegen gesicherte genetische Nachweise aus dem Hohen und Niederen Fläming, der Schorfheide sowie der Ruppiner Schweiz. Darüber hinaus gibt es Hinweise aus dem Unterspreewald (Landkreis Dahme-Spreewald). Der Zeitpunkt des Aussterbens der Wildkatze speziell in Nordostdeutschland ist unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass seit Anfang bis spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts die Wildkatze in Brandenburg infolge direkter Verfolgung durch den Menschen ausgerottet war.

Wildkatze in den Wolken – Aufgenommen im Tierfreigelände im NaturparkBayerischer Wald durch die schneebedeckten Zweige einer Fichte hindurch.
© Peter Lindel (Copyright by Fotoportal – Verband Deutscher Naturparke e.V.(VDN))
Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegebene Methode für das standardisierte Monitoring der Wildkatze ist die Lockstockmethode. Hierbei werden in den Waldboden eingebrachte Holzstöcke mit Baldrianessenz besprüht, die Wildkatzen beider Geschlechter vor allem während ihrer Paarungszeit anlockt. Die Katzen reiben sich an den aufgerauten Stöcken und hinterlassen dabei Haare, die im Labor des Zentrums für Wildtiergenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung anhand genetischer Analysen der Wildkatze und sogar einzelnen Individuen zugeordnet werden können.
Im Herbst 2024 wurde die Wildkatze anhand einer Haarprobe im Landkreis OPR im Naturpark sicher nachgewiesen.
Eine Sichtbeobachtung der scheuen Art ist äußerst selten. Wem dieses außergewöhnliche Glück zuteilwird, der sollte sich freuen, innehalten und keinesfalls das Tier bedrängen, erschrecken oder anderweitig stören.
An Wildkatzen-Beobachtungen hat das Landesamt für Umwelt (LfU) größtes Interesse. Daher freuen wir uns, wenn diese unter Angabe des punktgenauen Standorts (und falls vorhanden mit Foto) dem Artenkompetenzzentrum Zippelsförde des LfU (Jens.Teubner@LfU.Brandenburg.de <mailto:Jens.Teubner@LfU.Brandenburg.de> ) mitgeteilt werden. Zu Unterscheidung von der Hauskatze ist es sehr hilfreich, wenn der Körperbau sowie Fellmuster und -farbe gut beschrieben werden und die Schwanzlänge in Verhältnis zur Körperlänge dokumentiert wurde.
Die Wildkatze ist im Anhang der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie gelistet. Das LfU, als die im Land Brandenburg unter anderem für das Monitoring besonders geschützter Säugetierarten zuständige Fachbehörde des Landes, koordiniert das Monitoring dieser Art und arbeitet dabei mit Kooperationspartnern zusammen, darunter Mitarbeitende der Naturwacht, die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg – Die Wildnisstiftung, die Heinz Sielmann Stiftung, die Wolfsbeauftragten Brandenburgs, der BUND sowie Jäger, Bundes- und Landesförster und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE).