Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplanes liegt aus

NP SRL/Archiv

Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplanes Naturpark Stechlin-Ruppiner Land liegt vom 26. Januar bis 20. Februar 2015 in der Naturparkverwaltung in Menz zur Einsichtnahme aus. Verbunden damit ist die Möglichkeit, Anmerkungen und Ergänzungen zum Plan zu unterbreiten.

Der von der Bürogemeinschaft Luftbild Brandenburg im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erarbeitete Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) besteht aus sieben Teilen:

I           Grundlagen

II          Fachbeitrag Flora, Vegetation und Biotope

III         Fachbeitrag Fauna

IV        Fachbeitrag Gewässer

V         Fachbeitrag Forstwirtschaft und Jagd

VI        Fachbeitrag Landwirtschaft

VII       Fachbeitrag Tourismus.

Er ist eine naturschutzfachliche Angebotsplanung, die als Handlungskonzept in den Großschutzgebieten im Land Brandenburg aufgestellt wird. Die im PEP fixierten naturschutzfachlichen Leitbilder und Ziele sollen in den nächsten Jahren gemeinsam und einvernehmlich mit den zahlreichen Eigentümern, Nutzern und Kommunen des Naturparks umgesetzt werden. Während der Plan gegenüber Privatpersonen keine Rechtsverbindlichkeit besitzt, müssen ihn öffentliche Verwaltungen nach erfolgtem Abstimmungsprozess bei anderen Planungen angemessen berücksichtigen.

In den vergangenen zwei Jahren wurde der Entwurf des PEP bereits in zahlreichen bilateralen Gesprächen mit Akteuren im Naturpark abgestimmt und in wichtigen Fragen Übereinstimmung erzielt. Gleichzeitig wurden auch Anregungen in den Plan aufgenommen. Darüber hinaus wurden zum Jahresende 2014 verschiedene Akteure zu einzelnen Fachbeiträgen beteiligt.

Für die Einsichtnahme in das Planwerk sollte vorab ein Termin mit der Verfahrensbeauftragten  Silke Oldorff (Tel.: 033082-40717) vereinbart werden, damit diese für Nachfragen zur Verfügung stehen kann.

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