Vertragsnaturschutz im Naturpark

Als Instrument zur Umsetzung der Ziele aus den NATURA 2000-Managementplanungen und dem Pflege- und Entwicklungsplan des Naturparkes ist der Vertragsnaturschutz ein wichtiger Bestandteil der Naturparkarbeit.

In den vergangenen 10 Jahren hat dieses Instrument einen großen Sprung in seiner Bedeutung für das Land gemacht.

Im Naturpark konnten wir in jedem dieser Jahre 2-5 neue Vertragspartner hinzugewinnen, die Vertragsnaturschutzflächen jeweils um rund 30 ha vergrößern und auch die Bandbreite der Projektinhalte vervielfältigen.

In 2019 wurden insgesamt ca. 140T€ aus dem Naturpark-Haushalt eingesetzt, um insgesamt 220 ha über 40 Vertragsnaturschutzvereinbarungen nachhaltig zu bewirtschaften.

So beweideten rund 40 Ziegen, 10 Esel, 250 Schafe, 3 Wasserbüffel, 3 Galloways und 10 Pferde im Naturpark spezielle Lebensräume wie Trocken- und Halbtrockenrasen, Frischweiden oder Heideflächen, die sonst mit Gehölzen und Hochstauden schnell zuwachsen würden.

Esel haben sich als wirkungsvolle Landschaftspfleger in den Heideflächen am Zechower Berg erwiesen.

Esel haben sich als wirkungsvolle Landschaftspfleger in den Heideflächen am Zechower Berg erwiesen.

Auch Technik wurde eingesetzt, wo es für die Tiere zu nass oder zu großflächig ist. So kamen im Jahr 2019 rund 28 Hektar Feuchtwiese unter Balkenmäher und Freischneider.

Der Landschaftspflegeverein Norduckermärkische Seenlandschaft e.V. ist mit seinen moorschonenden Maschinen und engagierten Mitarbeitern ein wichtiger Partner des Naturparks.

Der Landschaftspflegeverein Norduckermärkische Seenlandschaft e.V. ist mit seinen moorschonenden Maschinen und engagierten Mitarbeitern ein wichtiger Partner des Naturparks.

Neben extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen in sensiblen Wassereinzugsgebieten unserer Fließgewässer, Seen und Moore kommen auch Programme zum Segetalartenschutz auf Ackerland zur Anwendung.

Auch die Kopfweidenbestände im Naturpark bekamen durch mehrere Vertragsnehmer einen fachgerechten Pflegeschnitt.

Verträge mit Landnutzern werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz abgeschlossen.

Zukünftig soll auch im Wald Vertragsnaturschutz stattfinden. Hierfür wurde durch das Land Brandenburg eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Die für die Organisation und Umsetzung solcher Maßnahmen zuständige Bewilligungsbehörde ist der Landesbetrieb Forst Brandenburg.

Darüber hinaus gehende Vertragsnaturschutzinhalte im Wald sollen über eine Verwaltungsvorschrift finanziert werden. Die zuständigen Kolleg*innen in den Großschutzgebieten (GSG) werden diese betreuen. Vertragsnaturschutz außerhalb der GSG wird im Landesamt für Umwelt an den drei regionalen Standorten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus betreut.

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