Was muss ich beim Abschluss einer BU-Versicherung beachten?

VersicherungWie vielen anderen Versicherungsformen gibt es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten, welche bei der Auswahl der Versicherung berücksichtigt werden sollten. Aufgrund der Vielfalt an Optionen ist es gar nicht so einfach, an alle wesentlichen Parameter zu denken. Da es sich bei dieser Versicherung um eine langfristige Möglichkeit der Absicherung handelt, sollte die richtige Auswahl in Ruhe und unter Einbeziehung der individuellen Parameter getroffen werden. In dem folgenden Artikel werden wichtige und hilfreiche Hinweise geliefert, welche in Bezug auf den Abschluss eine BUV berücksichtigt werden sollten.

Als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, schützt die auch als BUV bzw. BU-Versicherung bezeichnete Versicherung gegen die finanziellen Folgen, wenn aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall erfolgt im Regelfall keine Gehaltszahlung mehr und je nach ausgeübter Tätigkeit erfolgt keine bzw. nur eine geringe Unterstützung durch die Rentenkassen. Aus diesen Gründen ist eine private Absicherung notwendig.

Worauf ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten?

 

  1. Die richtige Rentenhöhe:

Die Rente, welche aus der BU-Versicherung an den Rentenempfänger bzw. die Rentenempfängerin gezahlt wird, sollte in jedem Fall eine ausreichende Höhe haben. Welche Höhe sinnvoll und zielführend ist, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen ab. Eine pauschale Aussage in Bezug auf die Höhe der Rente ist nicht möglich. Abhängig ist die Höhe in erster Linie von dem bisherigen Einkommen. Ergänzend dazu sollten die Fixkosten berücksichtigt werden, damit die üblichen Kosten des Lebens weiterhin geleistet werden können. Je geringer die finanzielle Lücke zu dem üblichen monatlichen Einkommen ist, desto weniger Abstriche müssen gemacht werden. Grundsätzlich sollte die Rente nicht unter 50 % des Nettoeinkommens liegen. Als Richtwert setzen viele Versicherungen 60 % bis 80 % des bisherigen Einkommens an. Bei einem kleinen Einkommen sollte der Anteil deutlich höher sein, damit im Fall der Berufsunfähigkeit die Fixkosten für Miete, Strom, Lebenshaltungskosten und Versicherungen weiterhin gesichert sind.

 

  1. Die Dynamik des Beitrages:

Da viele eine Berufsunfähigkeit viele Jahre vor dem Renteneintritt abschließen, sind Einschätzungen der Preisentwicklungen bzw. der Inflation sehr schwierig. Wichtig ist dahingehend bei dem Vertragsabschluss darauf zu achten, dass sich die potenzielle Rente dynamisch erhöht und über die Dauer der Laufzeit entsprechend anpasst. Da 100 Euro in der Gegenwart in einigen Jahren ggf. nur noch 75 Euro oder 80 Euro wert sein könnten, ist dieser Aspekt essentiell. Mit einer integrierten Beitragsdynamik innerhalb einer BUV kann der Inflation entgegengewirkt werden. Somit steigt der zu leistende Versicherungsbeitrag, wodurch sich entsprechend auch die Auszahlung in der Zukunft erhöht. Mit dieser vertraglichen Besonderheit kann das ursprüngliche Level der Absicherung gesichert werden.

Empfohlen werden kann eine Dynamik von zwei Prozent. Bei den meisten Versicherungsverträgen ist es dann möglich, die Erhöhung für ein oder zwei Jahre auszusetzen, insofern sich eine Beitragserhöhung zu stark auswirkt und der monatliche Beitrag zu hoch wird.

 

  1. Die Nachversicherungsgarantie:

Jede BUV sollte eine integrierte Erhöhungs- bzw. Anpassungsoption beinhalten. Damit ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die Rentenhöhe zu erhöhen.

Im Vorfeld des Versicherungsabschlusses erfolgt durch den Versicherer eine Prüfung der Gesundheit. Mit dieser Gesundheitsprüfung wird eine Grundlage gesetzt, um die monatlich zu zahlenden Beiträge zu fixieren. Bei höherem Risiko einer Erkrankung und damit verbundener Berufsunfähigkeit, bspw. aufgrund von Vorerkrankungen, ist im Regelfall ein höherer Beitrag zu leisten.

Die Nachversicherungsgarantie ist ein Instrument, welches ohne erneute Überprüfung der Gesundheit auf Wunsch dazu führen kann, dass die die Absicherung und damit auch die Rente aufgestockt werden kann. Mit einer erneuten Überprüfung der Gesundheit besteht die Gefahr, dass sich ggf. nicht nur Leistungen, sondern auch die monatlichen Beiträge nachträglich anpassen würden.

 

  1. Keine abstrakte Verweisung:

In den Bedingungen des Versicherungsvertrages sollte in jedem Fall auf eine abstrakte Verweisung verzichtet werden. Diese Formulierung bedeutet, dass eine Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann. Existiert eine abstrakte Verweisungsklausel, kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, sodass dann keine Auszahlungen der BU-Rente erfolgt. Erfolgt bspw. eine körperliche Erkrankung, welche es nicht mehr ermöglicht, als Handwerker tätig zu sein, könnte die Versicherungsgesellschaft darauf verweisen, künftig einen Bürojob auszuüben. Somit würde es zu keiner Auszahlung der Rente kommen.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass der neue Job der bisherigen Lebensstellung und den eigenen Qualifikationen entsprechen muss. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, einen anderen Job auszuüben und somit kann der Versicherer die Zahlung der Leistung verweigern. Dieser Aspekt ist sehr wichtig, sodass es eine derartige Klausel bestenfalls nicht in dem Vertrag geben sollte.

 

  1. Die Zeitspanne der Versicherungsdauer

Weiterhin wichtig zu beachten ist, dass die die Versicherung bis zu dem Renteneintritt läuft und bei Bedarf zahlt. Ein Ausblick oder eine Gewissheit, wann die Berufsunfähigkeit eintritt, ist unmöglich. Aus diesem Grund sollte die Zahlung bis zu dem Renteneintritt erfolgen, damit gerade im Alter keine finanzielle Lücke entsteht. Viele Versicherungsgeber bieten auch befristete Zeiträume an, sodass bspw. nur für einen Zeitraum von 10 Jahren eine Versicherung abgeschlossen wird. Bei zu kurzen Zeiträumen, entstehen die Gefahr finanzieller Engpässe bzw. bei erneutem Vertragsabschluss von höheren Beiträgen.

Erfolgt die Berufsunfähigkeit noch vor dem Auslaufen der BUV, aber auch vor dem Eintritt in die Rente, wird die Auszahlung der BU-Rente auch nur bis zu dem Vertragsende geleistet.

 

  1. Ein kurzer Zeitraum der Prognose:

Jede BUV sollte einen verkürzten Prognosezeitraum von maximal sechs Monaten haben, damit die Rente schnellstmöglich ausgezahlt wird. Dieser Zeitraum legt fest, ab welchem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit die Versicherung auch zahlt.

Ist der Zeitraum bspw. mit neun Monaten festgelegt, erfolgt die Zahlung erst ab dem neunten Monat. Je kürzer der Zeitraum, desto schneller erfolgt die Rentenzahlung im Krankheitsfall.

 

  1. Rückwirkende Leistungszahlung:

Wichtig ist, dass die Zahlung der BU-Rente bereits ab dem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit erfolgt. Auch bei einer verspäteten Meldung der Erkrankung, sollte immer der Zeitpunkt der Diagnose des Arztes entscheidend für die Auszahlung sein. In besonderen Fällen kann es dazu kommen, dass die Meldung nicht oder erst verspätet möglich ist. Somit wird diesem potenziellen Risiko vorgebeugt.

 

  1. Die Gültigkeit auf der gesamten Welt:

Da gerade in jungen Jahren unklar ist, ob die Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ggf. im Ausland erfolgt, ist es wichtig, dass die Police weltweit Gültigkeit besitzt. Bei vielen Anbietern ist der Wohnsitz auf Deutschland oder das EU-Ausland beschränkt. Wenn möglich, sollte diese Einschränkung nicht in Kauf genommen werden.

 

Bild von Sozavisimost auf Pixabay

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