Vertragsnaturschutzrichtlinie ist im Juni in Kraft getreten

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat im Juni die Landesvorschrift zum Vertragsnaturschutz in Kraft gesetzt.

NP SRL/Heiko Strobel

 

 

 

 

 

 

 

Vogelsänger: „Der Vertragsnaturschutz ist die Grundlage für eine enge Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung von Natura 2000 sowie bei der Erfüllung zahlreicher Verpflichtungen zum Biotop- und Artenschutz. Der Vertragsnaturschutz ergänzt die Agrarumweltmaßnahmen insbesondere um Fördermöglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen auf Ackerflächen. Somit ist Vertragsnaturschutz ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Biodiversität auf Ackerflächen“.

Das Land stellt in diesem Jahr 1,34 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Über Vereinbarungen im Vertragsnaturschutz werden vorrangig mehrjährige Verträge mit Landnutzern auf freiwilliger Basis geschlossen, die damit Vereinbarungen zum Biotop- und Artenschutz erfüllen.

Im Jahr 2015 konnten auf 8.000 ha Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wobei allein Projekte auf Acker- und Grünlandflächen mehr als 5.000 ha ausmachten. Dies zeigt auch die besondere Bedeutung und damit Verantwortung der Landwirtschaft für die Erhaltung der Artenvielfalt in Brandenburg.

Als Ansprechpartner für Vertragsnaturschutzvereinbarungen im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land steht Herr Strobel (Tel.: 033082/407-14; Heiko.Strobel@lfu.Brandenburg.de) zur Verfügung.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

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